Aufgaben Kfz-Sachverständigen
Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Odltimergutachten
Unfallrekonstruktion
Gutachtenkosten bei einem unverschuldeten Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Ausnahmen
Liegt der Schaden unter ca. € 750,00 (ausser bei Totalschäden), kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Immer die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen bei einem unverschuldeten Unfall, auch wenn die Versicherung Ihren eigenen Sachverstädigen schicken will und auch dann, wenn die Versichrung ganz auf einen Sachverständigen verzichten will.
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Gutachtenkosten bei einem verschuldeten Unfall (Kaskoschaden)
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Risiko bei der Schadenregulierung nach Kostenvoranschlag (erstellt durch die Werkstatt)
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Eine Empfehlung des Kfz-Sachverständigen, der täglich mit Unfällen zu tun hat. Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?
Das wichtigste nach einem Unfall ist:
1. Ruhe bewahren,
2 Unfallstelle absichern,
3. Erste Hilfe leisten (wenn notwendig),
4. Krankenwagen / Feuerwehr benachrichtigen (wenn notwendig),
5. Polizei benachrichtigen.
6. Zeugen auswendig machen,
7. Unfallstelle fotografieren (auch mit Fotohandy möglich),
8. Unfallgegnerdaten und Zeugendaten notieren, eine Unfallskizze anfertigen,
9. einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen einschalten (wenn keine Schuld besteht, oder nur eine Teilschuld zu erwarten ist) und eine Werkstatt seines Vertrauens benachrichtigen,
10. die Erstgespräche mit der Versicherung sollte erst nach dem Kontakt mit dem unabhängigen Sachverständigen oder der Werkstatt seines Vertraues geschehen,
11. die Einschaltung eines Rechtsanwalt ist ebenfalls möglich.